LSG München: Beiladung, Abhängige Beschäftigung, Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft, Selbständige Tätigkeit, Steuerberatertätigkeit, Selbstständige Tätigkeit, mitarbeitende Gesellschafter, Widerspruchsbescheid, Minderheitsgesellschafter, Sozialgerichte, Gestaltungsmöglichkeiten, Rechtsprechung des BSG, Abhängiges Beschäftigungsverhältnis, Tätigkeitsmerkmale, Ausgeschiedener Geschäftsführer, Geschäftsführertätigkeit, Gmbh-Geschäftsführer, Geschäftsverteilung, Unternehmerisches Risiko, Vorsitzender als Einzelrichter
Urteil vom 11.08.2025 – L 7 BA 62/24